Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing-Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken (Google Ads, Google Analytics). Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien und Impressum. Durch klicken auf "AKZEPTIEREN" erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien einverstanden und dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Datenschutzerklärung
Impressum
datenschutz.com Institut Logo
  • Dienstleistungen
  •  
  •   030 12053129

Dienstleistungen

datenschutz.com steht seit über 20 Jahren für den Schutz personenbezogener Daten. Wir bilden seit vielen Jahren Datenschutzbeauftragte erfolgreich aus und betreuten Unternehmen im Rahmen unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter. Zu unseren Kunden zählen Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern aber auch große DAX-Konzerne wie bspw. adidas oder DAIMLER. Einerseits sehen wir es als unsere Aufgabe unseren Kursteilnehmern das für viele Menschen trockene Thema des Datenschutzes näher zu bringen. Andererseits ist es auch unser Ziel für unsere Mandanten, die wir als externer Datenchutzbeauftrager betreuen, ein hohes Sicherheitsgefühl zu vermitteln.

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

Die Einführung der DSGVO im Jahr 2018 hat für Unternehmen und Behörden einiges verändert. Während das Thema Datenschutz in den Jahrzehnten zuvor oftmals stiefmütterlich behandelt wurde, haben das Internet sowie weitere technische Entwicklungen dafür gesorgt, dass viele Unternehmen ins Hintertreffen geraten sind. Darüber hinaus wurde immer offensichtlicher, dass die EU in Bezug auf den Datenschutz einen Flickenteppich bildete, wonach jedes Land unterschiedliche Regelungen in Bezug auf den Datenschutz traf. Dies behinderte den Datenverkehr auf dem EU-Binnenmarkt nach Ansicht der Gesetzgebung erheblich. Die EU sollte mit der DSGVO einen einheitlichen Standard erhalten, gleichzeitig sollten Behörden und Unternehmen deutlich stärker in die Pflicht genommen werden als zuvor. Druck sollte der erheblich ausgeweitete Bußgeldkatalog ausüben.

Durch die Einführung des Gesetzes waren sehr viel mehr Unternehmen dazu verpflichtet innerhalb Ihres Unternehmens einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Das geltende Gesetz erlaubt die Benennung einer externen Person als externer Datenschutzbeauftragter. Weil viele Unternehmen nicht das entsprechende Budget zur Verfügung haben, entscheiden sich gerade kleine Betriebe dazu, einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser muss nicht nur in seiner Persönlichkeit für die Position geeignet sein sondern auch die entsprechende Qualifikation mitbringen bzw. vor Aufnahme seiner Tätigkeit erwerben.

Die Ausbildung bei datenschutz.com

datenschutz.com war einer der ersten Anbieter für Online-Ausbildungen zum Datenschutzbeauftragten und hat über die letzten Jahre viele tausend Teilnehmer ausgebildet. Was unsere Kurse besonders macht, ist die Freiheit aller Teilnehmer. Während die Ausbildung bei vielen anderen Teilnehmern oftmals orts- und zeitgebunden ist, verzichtet datenschutz.com auf Seminarräume und fixe Termine. Der Teilnehmer organisiert in Eigenregie seinen Zeitplan und kann die Kursunterlagen in wenigen Tagen Vollzeit, oder aber auch über mehrere Wochen in kleineren Häppchen absolvieren. Die Anerkennung zahlreicher Förderprogramme, erlaubt es den Teilnehmern zu günstigen Konditionen den Fachkundenachweis zu erlangen. Die Ausbildung bei datenschutz.com ist deutschlandweit anerkannt, Teilnehmer können das Zertifikat bei potenziellen Arbeitgebern, Geschäftspartnern und Behörden als Kompetenznachweis vorlegen.

Teilnehmer können sich den Lernstoff in Textform, als Hörbuch und in Form zahlreicher Schulungsvideos ansehen. Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab.

Mitgliedschaft

Eine der Vorteile für Absolventen unserer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten, ist das zeitlich unbegrenzt gültige Siegel. Obwohl Datenschutzbeauftragte nicht in zeitlich vorgegebenen Abständen ein neues Siegel erwerben müssen, gibt es durch die DSGVO zumindest eine indirekte Weiterbildungspflicht, wonach Datenschutzbeauftragte über neueste Entwicklungen in ihrem Fachbereich informiert sein müssen. Mit unserer Mitgliedschaft nehmen wir unseren Kursabsolventen, aber auch anderen Datenschutzbeauftragten mit vergleichbarer Ausbildung, ein großes Stück Arbeit ab. Die Pflicht zur ständigen Weiterbildung ist für viele Datenschutzbeauftragte in der Praxis eine große Herausforderung. Neben ihrer eigentlichen Tätigkeit, müssen sie lernen, wichtiges von unwichtigem zu unterscheiden, insbesondere wenn es um neue Gesetze, Richtlinien und Urteile zum Thema Datenschutz geht. Für unsere Mitglieder nehmen wir diese Filterung vor und bieten zudem weitere Vorteile, wie bspw. die Möglichkeit der Re- Zertifizierung mindestens ein Mal pro Jahr, zahlreiche aktuelle Checklisten und Vorlagen.

Ausbildung zum IT-Sicherheitsbeauftragten

Die Zeit der Aktenschränke und Hängeordner ist vorbei, Daten werden mittlerweile überwiegend digital und immer öfter auch in der Cloud gespeichert. Während vor 30 Jahren die Datensicherheit durch Alarmanlage, Schloss und Tresor gewährleistet werden konnte, gibt es durch die digitale Speicherung deutlich mehr Potenzial für Lücken in der Datensicherheit. Durch technische Weiterentwicklungen ergeben sich für Übeltäter immer Zugriffsmöglichkeiten um an Daten zu kommen.

Viele Unternehmen beugen den Risiken vor, indem sie einen IT-Sicherheitsbeauftragten benennen. Die Kerntätigkeit eines IT-Sicherheitsbeauftragten liegt in der Konzeption eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). Gleichzeitig ist es für den IT- Sicherheitsbeauftragten wichtig am Puls der Zeit zu bleiben und sich über aktuelle und möglicherweise bevorstehende Risiken rund um den Datenschutz zu informieren.

Teilnehmer können bei datenschutz.com die notwendige Fachkunde erwerben um als IT- Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen tätig zu werden. Die Ausbildung ist als reiner Online-Kurs konzipiert, somit entfällt der Zeit- und Termindruck, der bspw. bei einem Vor-Ort-Seminar entsteht. Kursteilnehmer können sich ihre Zeit frei einteilen und den Lehrgang in Eigenregie durchführen. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.

Der IT-Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine Schlüsselfunktion in einem Unternehmen. Die Tätigkeit wird auch in naher und ferner Zukunft nicht an Relevanz verlieren, weil davon auszugehen ist, dass die Technik nicht stehen bleibt sondern ständig und konsequent weiterentwickelt wird.

Externer Datenschutzbeauftragte

Alle Unternehmen, die regelmäßig 20 Mitarbeiter oder mehr mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Pflicht zur Bestellung betrifft Unternehmen auch dann, wenn sie weniger Mitarbeiter beschäftigen, bspw. wenn sie regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten oder eine Datenschutz- Folgenabschätzung durchzuführen haben.

Betroffene Organisationen haben die Wahl, ob sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten benennen. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, oftmals hängt es von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Budget ab. Viele Unternehmen möchten das Thema Datenschutz vollständig auslagern und entscheiden sich dazu, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Der externe Datenschutzbeauftragte hilft nicht nur bei der räumlichen Trennung der Aufgabenbereiche sondern hat in der Regel deutlich mehr Erfahrung als ein betrieblicher Datenschutzbeauftragte. Eines der ausschlaggebenden Argumente für die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten ist jedoch zweifellos die größere Haftungsübertragung bei Datenverlust- bzw. Diebstahl. Während ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter als Arbeitnehmer eine besondere Stellung genießt und nur in wenigen Fällen direkt haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung bei einem externen Dienstleister deutlich umfangreicher.

datenschutz.com vertritt zahlreiche Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. Unsere Datenschutzbeauftragte haben mehrjährige Erfahrung in Ihrem Fachbereich. Unsere Mandanten profitieren von außerdem von unserer Flexibilität. Obwohl der Gesetzgeber zu langfristigen Vertragslaufzeiten rät, bieten wir bezüglich der Vertragsgestaltung einen hohen Grad an Flexibilität. Diese Flexibilität bezieht sich nicht nur auf die Länge des Vertrags sondern auch auf unsere Vergütung. Wir wissen welchen Stellenwert die Planung von Budgets für unsere Mandanten hat. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern, berechnen wir daher einen Fixpreis und keine Tages- oder Stundensätze. Der Fokus unserer Tätigkeit ist die Bestandsaufnahme und die damit verbundene Zertifizierung. Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Diese Funktion als Ansprechpartner übernehmen wir auch gegenüber den zuständigen Behörden und auch Ihren Geschäftspartnern und Kunden gegenüber.

Weitere Dienstleistungen

Auf Anfrage bieten wir Schulungen für Verbände, Vereine und größere Konzerne an. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin per Telefon.