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Durch Weiterbildung am Ball bleiben

von Frederick Kubin | 23.11.2015 | Ressort: Akademie

Zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer über die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. In den Bereich der Zuverlässigkeit gehören Eigenschaften wie Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein. Was die Fachkunde angeht, kommt es auf Weiterbildung an, weshalb dem Beauftragten für Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen, deren Kosten das Unternehmen zu tragen hat.

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