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Impressumspflicht in Deutschland

von Frederick Kubin | 27.07.2015 | Ressort: Recht & Gesetz, Tools

Webseitenbetreiber in Deutschland haben mit die härtesten Auflagen einzuhalten, bezüglich Informationspflichten auf der eigenen Homepage. Dies gilt besonders dann, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird. Die Impressumspflicht regelt das Telemediengesetz (TMG).

Hier gibt es ein kostenloser Impressum Generator.

Viele Firmen werden abgemahnt, weil die Impressumspflicht nicht eingehalten wird

Generell haben Gewerbetreibende mit einer Webseite die speziell für den deutschen Markt ausgelegt wurde, strickte Pflichtanfgaben auf Internetseiten einzuhalten. Dies regelt in Deutschland das Telemediengesetz (TMG).

Leider kommt es immer häufiger vor das Webseiten von Werbeagenturen erstellt werden, jedoch nicht auf die Rechtssicherheit derselben informieren. Somit laufen Inhaber Gefahr abgemahnt zu werden, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Unternehmen dorthin gehend umfassend zu Informieren und auf Pflichten die mit dem betreiben einer Webseite einhergehen hinzuweisen um Webseitenbetreiber bestens zu unterstützen.

Impressumspflicht auf der Homepage

Nicht nur auf der Homepage (d. h. der Startseite) einer Webseite müssen Angaben zu einem rechtssicheren Impressum gemacht werden, sondern auf jeder einzelnen Unterseite muss ein entsprechender Verweis gesetzt sein.

Es empfiehlt sich eine gesonderte Seite anzulegen mit allen Pflichtangaben eines Impressums. Setzten sie nun ein Verweis auf jede einzelne Unterseite Ihrer Webseite. Dies ist wichtig, da so sichergestellt ist dass der Besucher Ihrer Homepage auch auf Unterseiten immer auf das Impressum zugreifen kann.

Pflichtangaben im Impressum, nicht nur auf gewerblichen Webseiten!

Generell kann man sagen private Webseiten unterliegen nicht der Impressumspflicht laut Telemediengesetz. Doch Vorsicht! Es darf nicht leichtsinnig an die Sache heran gegangen werden. Haben Sie beispielsweise eine Werbung über Google Adsense eingeblendet, so kann es Ihnen schon als "gewerbsmäßige Absicht" ausgelegt werden und sie können abgemahnt werden.

Besser ist es, auch als Privatperson alle nötigen Angaben im Impressum einzuhalten. Besonders die direkte Kontaktmöglichkeit sollte gegeben sein. Sollten sich nicht sicher sein, welche Angaben notwendig sind, schauen Sie in das Telemediengesetz.

Weiterführende Links bezüglich "Impressumspflicht in Deutschland"