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Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

von Frederick Kubin | 15.09.2015 | Ressort: Institut

Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist ein Unternehmen verpflichtet, wenn mehr als neun Personen mit der Verarbeitung von Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese haben (vgl. § 4f Abs. 1 Satz 1 und 4 Bundesdatenschutzgesetz).

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